Waffenmeister

Ein ausgebildeter Waffenmeister kann gerne gestellt werden!

§§ Waffen bei Film- und Fernsehproduktionen §§

 

Jeglicher gewerblicher Umgang mit Waffen (gilt auch für Gas-/Schreckschusswaffen, Deko-Waffen, Softair, usw) bei Film- & Fernsehproduktionen bedarf grundsätzlich der Aufsicht einer sachkundigen Person sowie eventuell ergänzender Sondergenehmigungen (KWKG, BKA, usw.). Diese nach dem Waffengesetz sachkundige Person ist der ausgebildete Waffenmeister. Der Waffenmeister ist nicht nur für die Sicherheit im Umgang mit Waffen und Munition am Filmset verantwortlich, sondern als Fachmann ebenso beratend tätig und hilft bei der effektvollen und unfallfreien Umsetzung von Szenen mit Waffen aller Art.  

Die Missachtung dieser Vorschriften zieht strafrechtliche sowie wirtschaftliche Folgen für Auftraggeber und Auftragnehmer nach sich!

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